Negative Bewertungen müssen schnell geklärt werden

Falsche Tatsachenbehauptung müssen schnell gelöscht werden!

Das Landgericht Hamburg hat unter dem Leitsatz „Google haftet bei verzögerter Prüfung für fremde, falsche Tatsachenbehauptung“ mit dem Urteil v. 24.03.2017 – Az.: 324 O 148/16 die einstweilige Verfügung vom 01.04.2016 bestätigt.
Somit ist klar, dass google und andere Portalbetreiber zeitnah, also schnellst möglich, falsche Tatsachenbehauptung aus dem Internet entfernen müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter HIER.

Wir beraten Sie gerne bevor Sie zum Anwalt gehen, da wir mehr als 15 Jahre Erfahrung mit dem Thema haben. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf!