Stolperfallen in der Stadt

Fußgänger-Fänger müssen genehmigt werden

Vor Weihnachten sollten die Geschäftsinhaber genau planen, wann sie Werbeaufsteller aus die Straße stellen!

Wer also zur Verkaufsförderung zu Weihnachten einen Werbeaufsteller, gerne als „Kundenfänger“ bezeichnet, sollte vorher sämtliche Genehmigungen bei der zuständigen Behörde einholen.
Sollte dann eine Promotion-Aktion mit Flyern für ein Gewinnspiel oder ähnliches dazu kommen, muss diese Sondernutzung extra genehmigt werden.
Das sollte man nicht vergessen, da sonst das Weihnachtsgeschäft nicht so erfolgreich wird wie gedacht.

Bei Fragen dazu oder zu der Gestaltung stehen wir gerne zur Verfügung. Ein Anruf genügt!