Achtung vor Abmahnwelle – keine Panik!

Wenn Sie auch einen Brief bekommen haben, wie zum Beispiel den von der Kanzlei Raag, in dem eine Abmahnung enthalten ist wegen der Nutzung von google fonts auf Ihrer Webseite, dann sollten Sie auf jeden Fall nicht erschrecken oder schlimmer: aus Angst bezahlen.

Das ist, so unser Fachanwalt für Internet-Recht, nicht unbedingt nötig. Je nach dem, welche Kanzlei die Abmahnung schickt, je nach dem, was im Text steht und was Ihnen vorgeworfen wird, muss entschieden werden, ob die Abmahnung rechtens oder rechtsmissbräuchlich gestellt wurde.

Kontaktieren Sie uns – wir helfen gerne weiter! Erfahrungen haben wir in der kurzen Zeit ausreichend gesammelt.