Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
§1 Grundsätzliches zum Internet und zur Arbeit mit Computern
VISUS MEDIA kooperiert mit zuverlässigen Providern, deren Hard- und Software auf dem aktuellen Stand der Technik sind und ergreift ausreichende Maßnahmen, um Fehler zu vermeiden und Ausfallzeiten gering zu halten.
Aus der Natur des Internet als unreglementiertem Zusammenschluss globaler und lokaler Computernetzwerke und der Arbeit mit Computern überhaupt ergeben sich aber Probleme, auf deren Lösung das deutsche Recht, insbesondere das deutsche Gewährleistungsrecht, nicht zugeschnitten ist. Sowohl die Verfügbarkeit einer Internetpräsenz im Netz als auch die Darstellung von Internet-Seiten beim Internet-User hängen zum Teil von Unwägbarkeiten ab, die nach deutschem Recht der Sphäre des Providers zuzurechnen sind, auf die dieser aber de facto keinen Einfluss hat. Die Parteien sind deswegen gehalten, im Streitfalle auf die Besonderheiten des Internet Rücksicht zu nehmen und einvernehmliche Lösungen zu suchen, die diese Berücksichtigen.
§2 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Verträge mit VISUS MEDIA über Internet-Präsenzen oder über die Erstellung von Internet-Seiten und Offline Medien kommen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und unter Ausschluss entgegenstehender Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden zustande.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und von den Bestimmungen in unseren Formularverträgen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen worden sind. Keine der Personen, derer sich VISUS MEDIA bei Abschluss oder Durchführung eines Vertrages bedient, hat Vertretungsmacht für Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen oder den Formularverträgen.
§3 Der Leistungsumfang
1. Bei Verträgen über eine Internet-Präsenz ermöglicht VISUS MEDIA dem Kunden die Einbindung von diesem gelieferten Daten in die bestehende Kommunikations-Infrastruktur des Internet. Dabei mietet der Kunde Rechner- und Festplattenkapazität einschließlich der zur Nutzung erforderlichen Programmabläufe und Rechnerzeit entsprechend dem jeweils abgeschlossenen Tarif.
Der Kunde ist bei selbst erstellten Dokumenten für die Kompatibilität derselben mit den Normen und Standards des Internet selbst verantwortlich.
2. Falls der Kunde eine eigene Domain-Adresse (z.B. http://www.firmen-name.de oder .com, der モUniform Resource Locatorヤ oder URL) wünscht, übernimmt VISUS MEDIA nur die Abwicklung des Antrags für den Kunden bei der jeweiligen Vergabestelle oder einem entsprechenden Provider. Es erfolgt insbesondere keine Prüfung, ob Rechte Dritter der Verwendung der gewünschten Adresse entgegenstehen.
3. Verträge über die Erstellung von Internet-Seiten sind Werkverträge. Dem Kunden wird die Möglichkeit gegeben, das Werk zu prüfen und abzunehmen, bevor die Seiten der (Netz-) Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Bei Änderungswünschen nach erfolgter Abnahme stellt VISUS MEDIA dem Kunden die erforderliche Arbeitszeit, abgerechnet nach 0,5-Stunden-Einheiten, in Rechnung. Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
§4 Laufzeit/Kündigung bei Internet-Präsenz
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
2. Soweit Mindestlaufzeiten einzelvertraglich vereinbart sind, ist die ordentliche Kündigung während der Mindestmietzeit ausgeschlossen.
3. Im Falle einer Kündigung bleibt die Domain-Adresse (URL) des Kunden (http://www.firmenname.de oder .z.B com) noch bis Ende des zum Kündigungszeitpunkt laufenden Monats bei der Vergabestelle für den Kunden reserviert. Danach wird die Reservierung aufgehoben und die Adresse freigegeben, wenn der Kunde nicht VISUS MEDIA rechtzeitig beauftragt, die Adresse weiter zu reservieren oder auf einen anderen Provider zu übertragen. In jedem Fall wird bei einer ordentlichen Kündigung seitens des Kunden während der ersten sechs Monate des laufenden Vertragsjahres eine Abstandszahlung in Höhe von EURO 300,- fällig, da VISUS MEDIA seinerseits die Gebühren für die Domain-Adresse vorzuleisten hat und bei einer Kündigung keine Rückerstattung erfolgt. Gleiches gilt für den Fall einer außerordentlichen Kündigung während dieses Zeitraums durch eine der Vertragsparteien.
§5 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Preise für eine Internet-Präsenz und Offline Median ergeben sich aus dem jeweils gültigen Auftragsformular (30% bei Auftragsvergabe, 70% nach Fertigstellung). Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von VISUS MEDIA. Alle Preise in EURO zzgl. 19% MWSt..
2. VISUS MEDIA ist berechtigt, bei Änderung der eigenen Herstellungs- oder Bezugsbedingungen, erhöhtem Lohntarif oder sonstigen Kostenerhöhungen, diese Kostenerhöhungen an die Kunden weiterzugeben und insoweit die Preise zu erhöhen. VISUS MEDIA verpflichtet sich, solche Preiserhöhungen vier Wochen vor Wirksamwerden dem Kunden mitzuteilen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung den Vertrag mit einer Frist von weiteren zwei Wochen zu kündigen.
3. Für den Fall, dass weniger als die in den Angeboten vorgesehenen Höchstmengen durch die Internetbenutzer abgerufen werden ist eine – auch anteilige – Rückerstattung des Preises ausgeschlossen.
4. Die monatlichen Nutzungsentgelte werden halbjährlich im Voraus fällig und in Rechnung gestellt. Im Falle einer Beendigung des Vertrages während eines vorausbezahlten Zeitabschnittes werden zuviel bezahlte Entgelte zurückerstattet.
4. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. Im Verzugsfalle ist VISUS MEDIA berechtigt, die Internet-Präsenz des Vertragspartners zu sperren. Der Kunde bleibt auch für diesen Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu bezahlen.
§6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Präsenz sachgerecht zu nutzen. Dies umfasst insbesondere:
– die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Genehmigungen Sorge zu tragen, soweit dies erforderlich ist,
– durch Form, Inhalt oder verfolgten Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten zu verstoßen,
– den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere seine Benutzerkennworte geheim zu halten bzw. diese unverzüglich zu ändern oder ändern zu lassen, wenn die Vermutung besteht, unbefugte Dritte könnten Kenntnis von den Kennworten erlangt haben.
2. Eine Nutzung der Internet-Präsenz durch Dritte über den bloßen Datenabruf hinaus bedarf der schriftlichen Genehmigung durch VISUS MEDIA. Erstellt VISUS MEDIA selbst die Seiten für den Kunden, so gelten alle in diesen Seiten vorgesehenen Einflussmöglichkeiten durch Dritte in diesem Sinne als genehmigt. Für durch die Nutzung durch Dritte angefallene Kosten und Schäden haftet der Kunde.
3. Verstößt der Kunde gegen die unter § 6 Nr. 1ヨ2 aufgeführten Pflichten, ist VISUS MEDIA berechtigt, die Internet-Präsenz des Kunden zu sperren. VISUS MEDIA übernimmt hierdurch keine Prüfungspflicht hinsichtlich der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Internet-Präsenz des Kunden. Treten für den Kunden erkennbare Mängel oder Schäden auf, ist er verpflichtet, VISUS MEDIA unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Mängel oder Schäden, die auf die unterlassene oder verspätete Störungsmeldung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die VISUS MEDIA oder Dritten durch die missbräuchliche Verwendung der Internet-Präsenz entstehen.
Der Kunde haftet auch dafür, dass die von ihm eingespielten oder VISUS MEDIA zur Einspielung oder Bearbeitung überlassenen Daten, Informationen, Darstellungen, Marken, Logos u. ä. frei von Rechten Dritter sind.
§7 Die Datenhöchstmengen
Sofern der Datenabruf innerhalb eines laufenden Monats die vereinbarte Höchstmenge übersteigt, setzt sich VISUS MEDIA mit dem Kunden in Verbindung.
Übersteigt der Datenabruf innerhalb eines laufenden Monats die vereinbarte Höchstmenge um bis zu 50%, kann der Kunde sein Abonnement für den Folgemonat kostenpflichtig erhöhen. Lehnt der Kunde dies ab, werden die Angebote des Kunden für den Folgemonat gesperrt.
Übersteigt der Datenabruf innerhalb eines laufenden Monats die vereinbarte Höchstmenge um mehr als 50%, kann der Kunde sein Abonnement für den laufenden Monat – kostenpflichtig – erhöhen. Lehnt der Kunde dies ab, werden die Angebote des Kunden für den laufenden und den Folgemonat gesperrt.
Die Preise für die Erhöhung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
§8 Die Haftungsbeschränkungen
1. VISUS MEDIA haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter. Dies gilt auch für die deliktische Haftung nach §§ 823 ff BGB.
2. VISUS MEDIA ist berechtigt, die Internet-Präsenz des Kunden zu sperren, sofern und solange dies zur Durchführung von Wartungsarbeiten notwendig ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden ist in diesem Falle ausgeschlossen.
Für Störungen durch höhere Gewalt, wie z.B. Kriege, Aufruhr, Arbeitskämpfe, Energiemangel aber auch Störungen, die durch Betriebsstörungen bei Dritten, auf die VISUS MEDIA keinen Einfluss hat, verursacht werden, haftet VISUS MEDIA ebenfalls nicht.
§ 9 Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
§10 Umgang mit T-Online
Beantragt der Kunde einen T-Online-Zugang, so kommt ein Vertrag hierüber nicht mit VISUS MEDIA zustande. VISUS MEDIA reicht die Anträge einzig an die DCM-Telekom weiter.
§11 Handel mit Hard- und Software
11.1. Der Vertragsabschluß
Kaufverträge bis zu einem Wert von 1000,- Euro kommen durch Kundenbestellung zustande, sofern VISUS MEDIA nicht unverzüglich widerspricht. Bei darüber hinaus gehenden Bestellwerten ist zum Vertragsschluss eine Auftragsbestätigung durch VISUS MEDIA erforderlich.
11.2. Die Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn VISUS MEDIA über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
11.3. Die Lieferfrist
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
11.4. Die Lieferung, der Versand und der Gefahrenübergang
Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch VISUS MEDIA mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.
11.5. Die Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: Matthias Weyrauch, VISUS MEDIA, Im Wöhr 2, 76437 Rastatt. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 50,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, oder bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
11.6. Die Kulanzrücknahme und die Annahmeverweigerung
Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Wunsch für eine Gutschrift, deren Ursache VISUS MEDIA nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Dies gilt auch im Falle der von VISUS MEDIA veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags. Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist VISUS MEDIA berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an VISUS MEDIA für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 10,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
11.7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Produkten zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktur-Endbetrages an uns ab.
11.8. Die Gewährleistung und der Haftungsausschluss
Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach geschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von VISUS MEDIA autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB. Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungsmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind(§ 439 II BGB). Sollte VISUS MEDIA im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen. Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 8.1 abgedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewähr-leistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten Sie bitte die Hinweise in unseren aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- und Serviceinformationen.
11.9. Der Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.
11.10. Der Verkauf von Software und Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
Sofern dem Antragsteller zur Durchführung des Vertrages von VISUS MEDIA Software zur Verfügung gestellt wird, so geschieht dies nur zur Durchführung vorliegenden Vertrages. Der Antragsteller erhält nur das Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages übertragen. Er ist verpflichtet, die Programme nebst aller eventuellen Sicherungskopien bei Vertragsende an VISUS MEDIA zurückzugeben. Auf den Rechnern des Antragstellers sind die Programme zu löschen. Der Antragsteller darf die Programme nicht an Dritte weitergeben. Widrigenfalls haftet er VISUS MEDIA auf Schadenersatz.
11.11. Die Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
§12 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
1. Sofern der Vertragspartner keinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist der Gerichtsstand Rastatt.
2. Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungs- und Leistungsort für alle Forderungen ist Rastatt.
Es ist dem Arbeitnehmer untersagt, während dieses Vertrages für einen von ihm betreuten Kunden der Agentur mittelbar oder unmittelbar in selbständiger oder unselbständiger Weise tätig zu sein.
4. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Gießen vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.