Datenschutz-Problemfall Whatsapp
Whatsapp ist ein Problemfall bei der DSGVO
Nutzen Sie WhatsApp, eine App der Tochtergesellschaft von Facebook? Sie oder Ihre Mitarbeiter nutzen das App im Zusammenhang mit der Kommunikation mit ihren Kunden? Das verstößt grundsätzlich gegen die neue Datenschutzgrundverordnung!
WhatsApp, aber auch Snapchat, laden immer die gesamten Adressbücher der Mobilen Endgeräte auf deren Server. Eine Einschränkung ist nicht möglich.
Wenn schon Lehrer das in Baden-Württemberg nicht mehr dienstlich tun dürfen, sollen man sich fragen: Warum ?
Die Antwort ist klar:
Wer verantwortungsvoll mit den Daten seiner Partner umgehen will, also mit seinen gesamten Kontaktdaten, der muss die schützen und darf WhatsApp & Co. nicht nutzen. Da kann man keinen Anbieter aus den USA, der so viel wie möglich Daten sammelt, einsetzen.
Nutzen Sie deswegen Angebote europäischer Firmen, die sich nach der EU-DSGVO richten!
Wenn Sie Fragen dazu haben, dann helfen wir Ihnen beim Umgang mit der DSGVO!