falsche DSGVO-Abmahnung
Vorsicht vor falscher DSGVO-Abmahnung per E-Mail!
Wer Abmahnungen bei Verstößen der Datenschutzgrundverordnung bekommen kann und wie die dann geahndet werden ist noch nicht 100% sicher. Deswegen ist bis jetzt keine Abmahnwelle gemeldet worden.
Doch uns sind bis jetzt schon drei Fälle bekannt, in denen Abmahnungen ausgesprochen wurden.
Verbrecher, anders kann man die Leute nicht bezeichnen, machen sich aber die Angst vor einer möglichen Abmahnung zu Nutze und verschicken falsche Forderungen.
Sollten Sie eine Forderung per E-Mail bekommen, machen Sie niemals den Anhang auf!
Das könnte dann nämlich das Letzte gewesen sein, was Sie an Ihrem Rechner gemacht haben!
Der Text der falschen Forderung liegt uns vor. Wenn Sie so eine E-Mail bekommen, können Sie sich gerne an uns wenden, wir beraten Sie dann entsprechend.
Können wir Sie dabei unterstützen? Nehmen sie unverbindlich Kontakt mit uns in Rastatt auf!