Keine datenschutzrechtliche Mitverantwortung
Keine datenschutzrechtliche Mitverantwortung bei Facebookseiten!
Durch das Urteil vom Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht vom 04.09.2014 Facebook Fanpage-Betreiber endlich weiter ihre Facebookseiten legal pflegen. Das OVG hat so entschieden, weil die Betreiber nicht verantwortlich sind, was Facebook mit den Daten anstellt, bzw. wie Facebook die Daten verarbeitet.
Sie haben, so das Oberverwaltungsgericht, keinerlei datenschutzrechtlichen Mitverantwortung. Somit wurde das Urteil vom Verwaltungsgerichts Schleswig gegen die Facebook-Fanpage Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH zurückgewiesen und diese können ihre Facebookseite behalten.
Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt meint dazu: „Es ist davon auszugehen, dass das ULD die Möglichkeit der Revision nutzen wird. Dann darf das Bundesverwaltungsgericht abschließend entscheiden.“
Somit ist zwar jetzt erst einmal Rechtssicherheit gegeben, aber man weiß, für wie lange