Urteil zur Linkhaftung
War das alte Urteil zur Linkhaftung nur „Spaß“?
Die in vieler Augen zu strenge Sicht zur Haftung für externe Links auf andere Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten wurde vom Landgericht Hamburg jetzt geändert. Die heftige Kritik an dem alten Urteil nahm das Landgericht zum Anlass, das Urteil zu ändern.
Bis jetzt hielt der Europäische Gerichtshofes (EuGH) es für Webseitenbetreiber, die externe Links auf ihren Seiten haben, für zumutbar, die Inhalte auf die durch den Link verweisende Webseite zu prüfen. Da sich Inhalte schnell ändern können, haben die Betroffenen nur zwei Möglichkeiten: Immer alle Inhalte jederzeit zu kontrollieren oder die Links zu entfernen.
Im Urteil vom LG Hamburg vom 13.6.2017, Aktenzeichen 310 O 117/1, wurde dem Kläger recht gegeben. Als Betreiber, als „Affiliate“, bekommt seine Webseite die Inhalte durch automatisierte Framing-Einblendungen, mit den damit zusammenhängenden Links, die deann von seiner Handelsplattform ausgehen. Die zu prüfen ist unmöglich. Das würde keinen Sinn und keinen Spaß machen!
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