Neureglung für W-LAN-Anbieter 2.0

Erstellen Sie ( noch nicht ) Ihren eigenen W-LAN Hotspot!
Vor „Hintertüren“ bei der Gesetzesnovelle warnt der Verein Digitale Gesellschaft

Wie jetzt, keine drei Wochen nach der Ankündigung, dass der Bundestag eine Novelle zum Telemediengesetzes, in der die Störerhaftung für WLAN-Hotspot-Betreiber gestrichen sein soll, beschließen will, wird von „Hintertüren“ gewarnt. Deswegen sollten Sie Ihren Hotspot weiterhin verschlüsseln und genau überlegen, wem Sie die Zugangsdaten geben.

Das Abmahnrisiko bleibt also bestehen, wie man hier nachlesen kann.

Wir beraten Sie gerne, da wir z.B. aus dem Bereich der Gastronomie viel Erfahrung gesammelt haben. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!