Rechtliche Anforderungen an KI, IoT und Big Data

Wer, wenn nicht Fachanwalt für IT-Recht T. Schutt, könnte einen Vortrag mit Diskussionsrunde zu dem Thema „Rechtliche Anforderungen an KI, IoT und Big Data?!“ im Cyberforum halten?!?

Bei dem Vortrag ging es auch um die Themen Prompting der KI und Urheberrecht mit dem § 44b, die für unsere Arbeit in der Medienagentur in Rastatt sehr wichtig sind.
Da wir neben Webseiten und Drucksachen auch IT Dienstleister sind, ist IoT auch ein sehr wichtiges Thema.

Dazu passten auch immer die Hinweise auf die DSGVO.

Da wir in unserer Agentur aber die Texte immer noch selbst schreiben und die Bilder selbst aufnehmen oder mit Profifotografen zusammenarbeiten, haben wir mit künstlich erstellen Bildern keine Berührungspunkte. Falls doch, dann werden wir die natürlich deutlich kennzeichnen. Das empfahl auch Rechtsanwalt Schutt aus Karlsruhe, dem am Ende mit berechtigtem Applaus gedankt wurde.