Veröffentlichungen von Werbefotos mit Arbeitnehmern

Das BAG ist der Meinung, dass die Einwilligung in die Veröffentlichung von Bildnissen (manchmal) schriftlich erfolgen muss.
Arbeitgeber müssen die schriftliche Einwilligung von Arbeitnehmern einholen, wenn sie Fotos zu Werbezwecken veröffentlichen wollen, auf denen die Mitarbeiter zu erkennen sind.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts