Internetzugang für die Familie ist kein Freiraum
Internetzugang für die Familie ist kein Freiraum
Selbst wenn andere Mitglieder der Familie den Internet-Anschluss ebenfalls nutzen, wird allein der Inhaber dieses Anschlusses aufgrund von Urheberrechtsverletzung zur Rechenschaft gezogen. Genau in so ein Fall wurde am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Ein Mann, der über seinen Anschluss eine Datei anderen Internet-Nutzern über eine Tauschbörse angeboten haben soll, wurde jetzt von dem entsprechenden Verlag auf Urheberrechtsverstöße verklagt. Der Inhaber bestreitet diesen Vorwurf mit der Begründung, seine Eltern hätten ebenfalls Zugriff auf diesen Anschluss gehabt. Wie aber im deutschen Gesetz vorgeschrieben, tritt im Fall einer Ehe oder der Familie der absolute Schutz ein.
Das bedeutet, dass keinerlei Auskunft über die Nutzer dieses Anschlusses gegeben werden darf.
Der Europäische Gerichtshof gab aber klar zur Kenntnis, dass es genügend Rechtsmittel und Wege gäbe, genauere Informationen über den Anschluss und dessen Nutzern herauszufinden, ohne dabei in das familiäre Leben einzugreifen. Um eine Auslegung der EU-Vorschriften wurde bereits von dem Gerichtshof gebeten.
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