Rechte von Urhebern und Künstlern gestärkt

Die Rechte von Urhebern und Künstlern werden gestärkt!

Im Dezember 2016 hat der Bundestag und der Bundesrat der Reform des Urhebervertragsrechts zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die Reform in Kraft gesetzt. Es soll die Rechte der Kreativen – und dazu zählen wir uns hier in Rastatt auch – und die der Künstler besser schützen. Somit wird aber auch die Arbeit der Agenturen erleichtert, denn es ist leichter, Konflikte und Anbahnungen zu vermeiden.

Täglich werden bei der Kommunikation Bilder und Texte eingesetzt und da sollte man schon Rechtssicherheit beim Einsatz des Materials haben.
Dazu wurden ein paar neue Paragrafen in der UrHG eingefügt bzw. reformiert und so haben Künstler und Gestalter mehr Rechtssicherheit, wenn es um den Umgang mit ihren Werken geht. Mitarbeiter in Agenturen können dann kaum noch in eine Abmahnfalle treten und wenn doch, sagen wir Ihnen gerne, wie man sich richtig verhält, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Besser ist es natürlich, sie beauftragen uns mit der Gestaltung, dann sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Gerne beraten wir Sie vorab und empfehlen dann den Fachanwalt für IT-Recht ganz in unserer Nähe.