Neue Abmahn-Welle droht
Neue Abmahn-Welle wegen Änderungen im Impressum droht!
Wer nicht regelmäßig sein Impressum beim Fachanwalt für IT-Recht prüfen lässt, könnte ab 01. Februar 2017 Opfer der nächsten Abmahnwelle werden.
Am 01.02.2017 tritt das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Damit gelten dann für unterschiedliche Unternehmen neuen Hinweispflichten, die unbedingt zu beachten sind.
Wer sich nicht um sein Impressum selbst kümmert, kann dann schnell Post bekommen. Es gibt Agenturen, die ihr Kunden auf Änderungen hinweisen, aber Rechtsberatung kann nur ein Jurist leisten und den sollten die Kunden dann aufsuchen. Bei der Neuerstellung von Webseiten achten wir immer darauf, dass das Impressum aktuell ist und empfehlen zur Prüfung zusätzlich noch einen Anwalt.
Gerne beraten wir Sie vorab und empfehlen dann den Fachanwalt für IT-Recht ganz in unserer Nähe.