Neue Abmahn-Welle droht

Neue Abmahn-Welle wegen Änderungen im Impressum droht!

Wer nicht regelmäßig sein Impressum beim Fachanwalt für IT-Recht prüfen lässt, könnte ab 01. Februar 2017 Opfer der nächsten  Abmahnwelle werden.

Am 01.02.2017 tritt das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Damit gelten dann für unterschiedliche Unternehmen neuen Hinweispflichten, die unbedingt zu beachten sind.
Wer sich nicht um sein Impressum selbst kümmert, kann dann schnell Post bekommen. Es gibt Agenturen, die ihr Kunden auf Änderungen hinweisen, aber Rechtsberatung kann nur ein Jurist leisten und den sollten die Kunden dann aufsuchen. Bei der Neuerstellung von Webseiten achten wir immer darauf, dass das Impressum aktuell ist und empfehlen zur Prüfung zusätzlich noch einen Anwalt.

Gerne beraten wir Sie vorab und empfehlen dann den Fachanwalt für IT-Recht ganz in unserer Nähe.

 

 

Rechte von Urhebern und Künstlern gestärkt

Die Rechte von Urhebern und Künstlern werden gestärkt!

Im Dezember 2016 hat der Bundestag und der Bundesrat der Reform des Urhebervertragsrechts zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die Reform in Kraft gesetzt. Es soll die Rechte der Kreativen – und dazu zählen wir uns hier in Rastatt auch – und die der Künstler besser schützen. Somit wird aber auch die Arbeit der Agenturen erleichtert, denn es ist leichter, Konflikte und Anbahnungen zu vermeiden.

Täglich werden bei der Kommunikation Bilder und Texte eingesetzt und da sollte man schon Rechtssicherheit beim Einsatz des Materials haben.
Dazu wurden ein paar neue Paragrafen in der UrHG eingefügt bzw. reformiert und so haben Künstler und Gestalter mehr Rechtssicherheit, wenn es um den Umgang mit ihren Werken geht. Mitarbeiter in Agenturen können dann kaum noch in eine Abmahnfalle treten und wenn doch, sagen wir Ihnen gerne, wie man sich richtig verhält, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Besser ist es natürlich, sie beauftragen uns mit der Gestaltung, dann sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Gerne beraten wir Sie vorab und empfehlen dann den Fachanwalt für IT-Recht ganz in unserer Nähe.

 

 

Vorsicht vor Betrügern!

Neues Jahr – neues Glück – DAS wünschen wir Ihnen!

ABER das denken sich auch die Betrüger und versuchen uns alle wieder abzuzocken!

Wir stellen ein Bild vom „angeblichen“ Branchenbuch online – wenn Sie das bekommen, dann:

BITTE löschen – nicht ausdrucken und auf keinen Fall unterschreiben … sonst wird es teuer!

Das sind die nicht „gelben Seiten“, wie wir sie kennen!

Deswegen: Seien Sie auch im neuen Jahr wachsam!

 

Gutes neues Jahr!

Wir wünschen Ihnen ein gesundes neues Jahr!

Nach den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel gehts es wieder an die Arbeit. Dazu wünschen wir allen viel Erfolgt!