Marktplatz „Gute Geschäfte Rastatt“

Unsere Agentur unterstützt den Marktplatz der guten Geschäfte in Rastatt

Wir als Agentur in Rastatt unterstützen die Aktion der Stadt und hoffen, dass sich viele Firmen und Vereine daran beteiligen. Da man es nicht besser sagen kann, haben wir hier den Artikel vom BNN online gestellt.

Rastatt (BNN). In diesem Jahr geht er in die vierte Runde: der Marktplatz „Gute Geschäfte Rastatt“. Am 16. November, 19 Uhr, können Unternehmen und Gemeinnützige im Foyer des Historischen Rathauses wieder eine Stunde lang miteinander Handel treiben. Dabei werden jedoch nicht Waren gegen Geld getauscht. Gehandelt werden vielmehr Engagement, Sachmittel und Know-how. Es gibt nur eine Regel: Keine Geldleistung. Ansonsten sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Organisiert wird der Marktplatz „Gute Geschäfte Rastatt“ vom Bündnis für Familie der Stadt Rastatt. Die Schirmherrschaft hat Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch.

In der Atmosphäre einer Handelsbörse tragen Unternehmen sowie Gemeinnützige innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens von einer Stunde ihre Leistungsangebote hinsichtlich eines Projekts und entsprechende Gegenleistungen zusammen. Dabei ist jeder bestrebt, für sein Angebot den passenden Partner zu finden und „Gute Geschäfte“ zu tätigen. Sobald sich die Handelspartner einig sind, werden Engagementvereinbarungen über den Austausch fachlicher Kompetenzen, personeller Leistungen oder materieller Unterstützung getroffen.

Wer noch nie beim Marktplatz „Gute Geschäfte Rastatt“ mitgemacht hat, für den bietet das Bündnis für Familie verbindliche Informationsveranstaltungen an. Für gemeinnützige Organisationen und Vereine am Donnerstag, 29. September, um 19 Uhr im Mehrgenerationenhaus (Franz-Philipp-Straße 14), für Gewerbetreibende am Donnerstag, 6. Oktober, um 12 Uhr in den Räumen der Firma Ballerstaedt (Hardbergstraße 11).

Anmeldung über Frau Zeich.

Unter Telefon (0 72 22) 9 72 94 41 (vormittags) oder per E-Mail an: claudia.zeich@rastatt.de.

EuGh Urteil zu offenen WLAN

Betreiber öffentlicher Hotspots müssen nicht immer haften

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil C-484/14 bestätigt, dass Geschäftsleute, die einen kostenlosen W-LAN zur Verfügung stellen, für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer nicht immer haften müssen.

Der Anbieter muss aber den Zugang mit Passwörtern schützen, um von der Haftung befreit zu sein. Für die Gastronomie und die Hotelerie und Unternehmen, die direkt mit dem Endverbraucher  in Kontakt treten, ist ein gesicherter aber doch freier WLAN-Zugang ein gutes Mittel, um Kunden zu gewinnen bzw. zu binden.
Alle, die das nicht tun und einen frei zugänglichen und unkontrollierbaren Hotspot anbieten, müssen bei Urheberrechtsverletzungen haften.

Die Grundsatzentscheidung betrifft die mögliche Störerhaftung im deutschen Telemediengesetz und wer die Regel einhält, muss sich nicht mehr vor Abmahn-Anwälten fürchten.

Wer sich dann als Nutzer nicht registrieren und somit seine Identität nicht preisgeben will, der kann ja über seinen Mobilfunkanbieter entsprechende Datenpakte buchen.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen dazu haben. Nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit uns auf!

Betrügerische Onlineshops

Achtung – zu schön, um wahr zu sein – betrügerische Onlineshops

Fast jeder kennt jemanden, dem das schon einmal passiert ist: der Versuch, ein Schnäppchen im Internet zu kaufen ist gründlich danebengegangen. Der Onlineshop sah gut aus, doch die mit Vorkasse bezahlte Ware ist nie angekommen.

Fakeshops, also Onlineshops von unseriösen Händlern, gibt es im Internet ohne Ende, ABER es gibt einige Hinweise, die als Warnung davor gelten.
Zum ersten sollte man sich bei der Schnäppchenjagd Gedanken machen, ob es sein kann, des ein Produkt wirklich so extrem günstig sein kann.
Zum zweiten bieten natürlich die Fake-Onlineshops alle möglichen Bezahlmöglichkeiten an, aber aus technischen Gründen funktioniert nur „Vorkasse“.
Drittens: Wer bestellen will, der wird in Fakeshops festellen, das die „Bestell-Buttons“ nicht den rechtlich vorgeschrieben Normen entsprechen. Auch darüber kann man sich informieren.
Wer dann bestellt hat, wobei es da meistens schon zu spät sein kann, erhält nicht wie üblich eine Bestellbestätigung.

Wer auf Nummer sicher gehen will , fängt ganz anders an! Man untersucht zuerst das Impressum um zu sehen, wer hinter dem Shop steckt und prüft, ob es im Internet Meinungen dazu gibt. Wenn es ein Fakeshop ist, sind die Möglichkeiten hoch, dass somit festzustellen.

Und wenn der Shop nicht verschlüsselt ist, dann ist das ein zusätzlicher Punkt, auf den manch achten sollte, denn die „Verbrecher“ machen sich meistens nicht die Arbeit.

Und fallen Sie nicht auf erfundene Sicherheitszertifikate herein – über die echten OnlineshopZertifikate kann man sich leicht informieren. Auch bei uns, der Agentur visus media in Rastatt, können Sie Informationen bekommen, denn wir haben viel Erfahrung mit der Erstellung kundenfreundlicher und gut funktionierenden Onlineshops.

Wer aber keine Zeit hat und schnell ein Schnäppchen machen will, wer also billig kauft, der zahl meist zweimal!
Und nicht vergessen, wenn Sie doch einmal darauf hereingefallen sind, gehen Sie zur Polizei!

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen haben. Nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit uns auf!