Sponsoring von visus Media in Rastatt

Die Gewinner kommen aus Rastatt!

Die Präsentation des Basketballprojekts der Pestalozzi-Schule Rastatt, in Kooperation mit der Favoriteschule Kuppenheim-Muggensturm, in der Sparkasse Rastatt war ein tolles Erlebnis!

Gestern durften wir dabei sein, wie die Basketballteams der beiden Schulen mit einer Ausstellung geehrt wurden. Bei den Special Olympics National Games in Kiel haben sie eine silberne und eine goldene Medaille gewonnen.
Wir freuen uns, dass wir als Sponsor und Unterstützer erwähnt wurden, was aber nicht nötig war. Noch mehr freuen wir uns über die Erfolge der Teams, die strahlenden Gesichter der Gewinner und deren Familien und wünschen allen weiterhin viel Erfolg.

Wenn sie mir Ihrer Firma auch gezielt gemeinnütze Projekte unterstützen wollen, dann beraten wir Sie gerne beim Sponsoring und Fundraising.

 

DSGVO Rastatt Visus Media

Durchblick bei Datenschutzverordnung

Der Durchblick durch die neuen Regeln zur Datenschutzverordnung

Willkommen im Datendschungel!

Jeder hat schon die tollsten Gerüchte oder Halbwahrheiten im Bezug auf die Datenschutzverordnung, kurz DSGVO, gehört.
Dürfen Sie Ihre Visitenkarte nicht mehr weitergeben bzw. Inhalte von Visitenkarten, die Sie bekommen, speichern und/oder nutzen?
Dürfen Sie im Einkaufsmarkt der Mitarbeiterin nicht mehr ihre Scheckkarte geben, damit sie die in das Lesegerät steckt?
Darf der Chef die Mobilnummer der Mitarbeiter fordern oder darf der Arbeitnehmern die garnicht rausgeben?
Was muss alles auf einer Webseite geändert werden und was nicht und wenn ja: wie?

Wenn sie diese oder ähnliche Fragen verunsichern, dann nehmen sie Kontakt auf!

Datenschutz-Problemfall Whatsapp

Datenschutz-Problemfall Whatsapp

Whatsapp ist ein Problemfall bei der DSGVO

Nutzen Sie WhatsApp, eine App der Tochtergesellschaft von Facebook? Sie oder Ihre Mitarbeiter nutzen das App im Zusammenhang mit der Kommunikation mit ihren Kunden? Das verstößt grundsätzlich gegen die neue Datenschutzgrundverordnung!
WhatsApp, aber auch Snapchat, laden immer die gesamten Adressbücher der Mobilen Endgeräte auf deren Server. Eine Einschränkung ist nicht möglich.

Wenn schon Lehrer das in Baden-Württemberg nicht mehr dienstlich tun dürfen, sollen man sich fragen: Warum ?

Die Antwort ist klar:
Wer verantwortungsvoll mit den Daten seiner Partner umgehen will, also mit seinen gesamten Kontaktdaten, der muss die schützen und darf WhatsApp & Co. nicht nutzen. Da kann man keinen Anbieter aus den USA, der so viel wie möglich Daten sammelt, einsetzen.

Nutzen Sie deswegen Angebote europäischer Firmen, die sich nach der EU-DSGVO richten!

Wenn Sie Fragen dazu haben, dann helfen wir Ihnen beim Umgang mit der DSGVO!