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Internetzugang für die Familie ist kein Freiraum

Internetzugang für die Familie ist kein Freiraum

Selbst wenn andere Mitglieder der Familie den Internet-Anschluss ebenfalls nutzen, wird allein der Inhaber dieses Anschlusses aufgrund von Urheberrechtsverletzung zur Rechenschaft gezogen. Genau in so ein Fall wurde am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

Ein Mann, der über seinen Anschluss eine Datei anderen Internet-Nutzern über eine Tauschbörse angeboten haben soll, wurde jetzt von dem entsprechenden Verlag auf Urheberrechtsverstöße verklagt. Der Inhaber bestreitet diesen Vorwurf mit der Begründung, seine Eltern hätten ebenfalls Zugriff auf diesen Anschluss gehabt. Wie aber im deutschen Gesetz vorgeschrieben, tritt im Fall einer Ehe oder der Familie der absolute Schutz ein.

Das bedeutet, dass keinerlei Auskunft über die Nutzer dieses Anschlusses gegeben werden darf.

Der Europäische Gerichtshof gab aber klar zur Kenntnis, dass es genügend Rechtsmittel und Wege gäbe, genauere Informationen über den Anschluss und dessen Nutzern herauszufinden, ohne dabei in das familiäre Leben einzugreifen. Um eine Auslegung der EU-Vorschriften wurde bereits von dem Gerichtshof gebeten.

Der Vertragspartner des DSL-Anbieters ist haftbar!

Wenn Sie Fragen dazu oder allgemein zu DSL-Anschlüssen haben, melden Sie sich unverbindlich bei uns!

 

 

 

 

Betrugswelle auch in Rastatt

Vorsicht vor der „Datenschutzauskunft-Zentrale“

Kaum haben die Betrüger gemerkt, dass der Sommerurlaub zu Ende ist, kommt die nächste Welle der Abzockversuche per Fax!

Die Idee, eine “ Datenschutzauskunft-Zentrale“ zu haben, ist vielleicht nicht schlecht, vielleicht auch „Zur Erfassung zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“,
ABER
1. gibt es die natürlich nicht und
2. verstößt das sammeln und veröffentlichen der Daten wahrscheinlich gegen die DSGVO!

Deswegen raten wir allen: Finger weg bzw. löschen oder wegschmeißen!
Das sieht aus wie Betrug und wenn man das Kleingedruckte liest, sieht man, dass das fast 500€ kosten soll!

Wenn Sie Fragen dazu oder allgemein zur DSVGO haben, melden Sie sich unverbindlich bei uns!