Digitales Erbe

Tipps für den Daten-Nachlass

Mein digitaler Wille geschehe!

In unserer heutigen Welt wird das Thema des eigenen Todes gerne verschwiegen. In Verbindung mit dem „digitalen Erbe“ führt daran aber kein Weg vorbei, denn die Angehörigen können im Falle deines Todes nur sehr schwer oder sogar gar nicht auf dein Konto zugreifen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen zeigt uns einige Möglichkeiten auf, wie es möglich ist, dass das Erbe in der digitalen Welt nicht verloren geht.
Hier sehen Sie die Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können:

  1. Papierform

Die Papierform ist sicher die bekannteste Form des Nachlasses. Man schreibt alle Konten zusammen mit Benutzernamen und Passwörter auf. Danach bewahrt man sie an einem sicheren Ort auf. Wichtig dabei ist, sie regelmäßig zu aktualisieren.

  1. Passwortmanager

Passwortmanager sind Programme, die deine Zugangsdaten sicher hinterlegen. Das wichtigste dabei ist das Masterpasswort, mit dem es möglich ist, diese Daten freizugeben. Viele dieser Apps sind einfach zu handhaben und erfordern überhaupt keine Installation. Aber auch diese Variante erfordert regelmäßige Aktualisierungen.

  1. Vertrauensperson

Das alles funktioniert aber natürlich nicht ohne eine Vertrauensperson, der man anvertraut, wo der Brief aufbewahrt der das Passwort gespeichert ist. Dieser Person muss eine Vollmacht überschrieben werden. Dabei ist aber zu beachten, dass dies handschriftlich geschieht, ein Datum angegeben ist und darin erwähnt wird, dass dieses Dokument auch nach dem Tod gilt.

  1. Anweisungen festhalten

Man kann auch hinterlegen, was genau die Vertrauensperson mit deinen Daten und Konten anfangen darf. Hierbei können auch Wünsche geäußert werden, z.B. dass die Daten nach dem Ableben gelöscht werden.

  1. Daten auf Geräten

Die Vollmacht beinhaltet nicht nur was mit den Daten geschieht, sondern auch was mit den Geräten passieren soll, auf dem deine Daten gespeichert sind.

  1. Dienstleister

Die letzte Möglichkeit sind Dienstleister, die digitale Nachlässe kommerziell verwalten. Diese Variante gilt aber als nicht sonderlich sicher, denn die Vertrauenswürdigkeit dieser Dienstleister ist nur schwer einzuschätzen. Darüber hinaus, steht nicht sicher fest, ob die Firmen noch existieren, wenn die Hinterbliebenen auf sie angewiesen sind. Auf keinem Fall ist es hilfreich solchen Unternehmen deine Passwörter anzuvertrauen.

Dies ist nur eine kurze Zusammenfassung. Bei Fragen melden Sie sich unverbindlich bei unserer Agentur in Rastatt.

falsche DSGVO-Abmahnung

Vorsicht vor falscher DSGVO-Abmahnung per E-Mail!

Wer Abmahnungen bei Verstößen der Datenschutzgrundverordnung bekommen kann und wie die dann geahndet werden ist noch nicht 100% sicher. Deswegen ist bis jetzt keine Abmahnwelle gemeldet worden.

Doch uns sind bis jetzt schon drei Fälle bekannt, in denen Abmahnungen ausgesprochen wurden.

Verbrecher, anders kann man die Leute nicht bezeichnen, machen sich aber die Angst vor einer möglichen Abmahnung zu Nutze und verschicken falsche Forderungen.
Sollten Sie eine Forderung per E-Mail bekommen, machen Sie niemals den Anhang auf!

Das könnte dann nämlich das Letzte gewesen sein, was Sie an Ihrem Rechner gemacht haben!

Der Text der falschen Forderung liegt uns vor. Wenn Sie so eine E-Mail bekommen, können Sie sich gerne an uns wenden, wir beraten Sie dann entsprechend.

Können wir Sie dabei unterstützen? Nehmen sie unverbindlich Kontakt mit uns in Rastatt auf!