Urteil vom Europäischen Gerichtshof zu Cookies
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir möchten Sie heute über das Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) informieren, welches für Sie relevant sein kann:
Am 01.10.2019 hat der EuGH ein Urteil zur Verwendung von Cookies gesprochen. Demnach müssen alle Webseiten die Cookies setzen, vorher die aktive Einwilligung des Betroffenen einholen. Der Nutzer muss die Frage, ob er mit der Nutzung von Cookies einverstanden ist, mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten können.
Die nötigen Änderungen können wir in unserer Agentur in Rastatt zeitnah rechtskonform umsetzen.
Wenn das nicht der Fall ist, droht eine Abmahnung. Wenn Sie das verhindern wollen, dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf – das Telefon steht sicher in der Nähe!
Telefon + 49 (0) 72 22 | 680 299 5