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Open Source Software statt Internet-Monopoly

Nettes Networking bei Bier und Brezeln!

Nein, eigentlich ging es um einen sehr interessanten Vortrag von Rafael Laguna.

Thema: Mitten im Internet-Monopoly

Referent Rafael Laguna sprach im voll besetzten Höpfner Schalander über unsere aktuelle Internetwelt. Die Internetwelt, die sich die „GAFAM“ teilt. Die „GAFAM“ – das sind Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft – also die Firmen, die über alle Internetnutzer mehr wissen, als die Nutzer selbst. Ja, das ist so!
wir testen das in unserer Agentur in Rastatt immer wieder mit Praktikanten, um das zu demonstrieren.
Rafael beschrieb das Sammeln unserer Daten mit einem sehr treffenden Beispiel an einer Textzeile von dem Lied Hotel California von den Eagles “ you can check out any time you like, but you can never leave!“

Genau das ist es, was uns die Abhängigkeit der „GAFAM“ symbolisiert, denn machen Sie mal ein Backup ihrer Daten von Facebook und versuchen Sie dann, diese auf einem anderen Portal zu nutzen! Viel Spaß dabei!

Deswegen empfiehlt Rafael Laguna die Nutzung von Open Source Software, bei der dann die großen fünf nicht alle Daten von den Nutzern sammeln und weiter verkaufen oder an die Geheimdiente weitergeben.

Da auch wir seit vielen Jahren immer wieder Open Source Software nutzen und bei Kunden einsetzen, beraten wir sie gerne unter 07222 4059590.

Warnung vor falschen Microsoft Mitarbeiter

Auch in Rastatt sind Computerbesitzer von Anrufen von falschen Microsoft-Mitarbeitern bedroht!

Wir können als Agentur in Rastatt, die seit rund 15 Jahren u.a. Dienstleistungen in den Bereichen EDV und Hard- und Software anbietet, nur warnen:
Microsoft ruft nicht bei Ihnen an, um über die Software „TeamViewer“ deren PC zu schützen oder die angeblich abgelaufene Lizenz zu erneuern.
Dahinter steckt der Versuch, an persönliche Daten und da vor allem an das Online Bankkonto zu kommen.

Wir empfehlen: IMMER gleich auflegen und umgehend die Polizei zu verständigen!

Als Gäste vom Cyberforum beim BNN

Der Wandel der Printmedien und Printprodukte im digitalen Zeitalter.

Das bekommt man nicht alle Tage geboten: einen tiefen Einblick in die redaktionellen Abläufe in der Zeit des Einstiegs in die digitale Welt bzw. dem Ausbau der digitalen und sozialen Medien. Empfangen wurden wir vom stellvertretender Chefredakteur Rainer Haendle, vom Chef vom Dienst Peter Funk und Tanja Rastätter vom Aufbauteam Digital. Zum Schluss konnte man dann noch einen Blick auf die neue Vierfarben-Druckmaschine mit zwei Bahnen und auf eines der Printprodukte werfen.
Vielen Dank an alle drei Mitarbeiter vom BNN und Lea Steinweg vom Roundtable.

Wenn Sie auch Printprodukte haben und den Start in die digitale Welt planen, dann beraten wir Sie gerne.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt unter 07222 40 59 59 0 oder info@visus-media.de auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Neuer Versuch Viren zu verbreiten

Vorsicht bei e-mails von google!

Mit e-mails, die den Anschein erwecken, sie kommen von google, werden neuerdings Viren und andere Schadsoftware verbreitet. E-Mails, die nicht mit „@google.de“ enden, würden wir sofort auf die Spam-Liste setzen und löschen.
Zudem gilt: google verschickt so gut wie keine e-mails

Visus Media bietet nicht nur Hard- und Software Dienstleistungen an, sondern hat auch einen ausgezeichneten Spam-Filter für e-mails im Angebot!
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt unter 07222 40 59 59 0 oder info@visus-media.de auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Im Hotel / Restaurant am Schloß wird wieder gekocht!

Im Hotel / Restaurant am Schloß in Rastatt wird wieder gekocht!

Die frühere „Schloßgaststätte“ hat wieder geöffnet.

Marco Wittmann und Patrick Melcher haben das Traditions-Lokal am Schloss in Rastatt übernommen.
Marco Wittmann, gelernter Restaurantfachmann, hat seit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Gastronomie. Er teilt sich mit seinem Partner Patrick Melcher die Aufgaben in der Geschäftsführung und ist für den Hotel- und Restaurantbetrieb verantwortlich.
Patrick Melcher, seit 1999 gelernter Koch, hat sein Werdegang durch Sterneküchen, ins Ausland und in den eigenen familiären Cateringbetrieb geführt. Er ist für die Küche und das Catering verantwortlich und fühlt sich in der badischen Küche zu Hause.

Wir wünschen Beiden viel Erfolg und bedanken uns ganz herzlich bei Sybille und Klaus für die langjährige Zusammenarbeit und Gastfreundlichkeit!

Mehr Informationen dazu auf der Webseite

Immer am 1. April

Immer am 1. April schlagen die Werbetreibenden zu!

So auch beim Hotel am Schloss in Rastatt

Am 2. April eröffnet das Hotel am Schloss – einer unserer ältesten Kunden – unter neuer Führung – das Restaurant und das Hotel und startet mit eigenen Catering-Betrieb. Bei den beiden Webseiten, dem Logo, den Drucksachen, PR und bei vielem mehr konnten wir das Team unterstützen.

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und wünschen weiterhin viel Erfolg!

Es gibt aber Werbetreibende, die es ein wenig „härter“ treiben, wie Sie hier sehen können.

Grünen MdL Thomas Hentschel in Rastatt

Wir gratulieren Thomas Hentschel!

Eine gute Entscheidung für Rastatt

Das neue Büro von dem Landtagsabgeordneten von den Grünen Thomas Hentschel hat in Rastatt sein Wahlkreisbüro eröffnet. Die BNN und das BT haben entsprechend berichtet und so die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Wir bedanken uns für die Einladung und wünschen weiterhin viel Erfolg!

Die neue Datenschutzverordnung

Die Datenschutzverordnung jetzt und in der Zukunft!

Verordnungen und Spekulationen bei der Datenschutzverordnung

… könnte man sagen, da es an Urteilen zum Thema Datenschutzverordnung mangelt. Und zu der neuen Datenschutzgrundverordnung, einem komplett neuen Datenschutzrecht, gibt es natürlich noch gar nichts.
Das Thema Datenschutzverordnung ist bei den Unternehmen noch nicht angekommen.

Visus Media hat vor ca. 10 Jahren Deutschlands jüngsten Datenschützer ausgebildet und berät seither verschiedene Unternehmen.

Allgemein gesagt gilt die DSGVO ab dem 25.05.2018 ohne Übergangszeit. Eine allgemeine DSGVO gilt Europaweit und jedes Land kann es in bestimmten Punkten entsprechend ändern. Wichtig dabei: ab in Kraft treten werden bei Missachtung sehr hohe Bußgelder verhängt, nämlich bis zu 20 Millionen €!

Ziel der neuen DSGVO ist die Schaffung einer Ordnung, der die Betroffenen in der digitalen Welt schützt.

Das klingt erst einmal einfach, ist aber trotzdem sehr kompliziert. Deswegen werden wir hier den umfangreichen Vortrag zur Datenschutzverordnung von Herrn Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht, kurz zusammenfassen.

Grundsätze der neuen DSGVO

Die neue DSGVO wird ähnlich lauten wie bisher und wer sich bisher daran gehalten hat wird nicht schlechter gestellt!

  1. Auf die Informationspflicht wird aber wesentlich mehr Wert gelegt, so soll z.B.:
  • in verständlicher und deutlicher Sprache formuliert werden.
  • Die Datenverarbeitung benötigt eine deutlichere Einwilligung und Erlaubnis als bisher.
  • Die Zweckbindung wird enger gefasst.
  • Die Löschungspflicht der Daten und die Vertraulichkeit ebenso.
  1. Sachliche Geltung – wird personenbezogen angewendet, also auf fast alle Daten!
  2. Räumliche Geltung – damit sollten unter anderem US-Firmen, wie Facebook, snapchat und UBER einbezogen werden. Aber die räumliche Geltung trifft sie alle. Wer einen Firmensitz in der EU hat ist genauso betroffen, wie die, die EU-Bürger tracken und die ihre Angebote an Bürger in der EU richten. Also ALLE.

Angedachte Änderungen der DSGVO

Angedacht deswegen, da es bis zum 25.05.2018 durch nationales Recht teilweise noch Änderungen geben kann.

  • Der betriebliche Datenschutzbeauftrage soll nun vom Kerngeschäft des Unternehmens abhängen, egal ob zwei oder zweihundert Mitarbeiter angestellt sind. So sieht es zumindest die EU vor. In Deutschland kann es aber beim status quo bleiben und von der Anzahl der Mitarbeiter abhängen.
  • Die Rolle des Datenschutzbeauftragten wird sich ändern bzw. erweitern.
  • Die Legitimation der Datenverarbeitung ändert sich auch, da die Einwilligung zur Datenverarbeitung freiwillig, voll informativ und eindeutig geschehen muss. Sobald eine Kopplung der Daten vorkommt, ist die Einwilligung nichtig.
  • Der Vertrag mit dem Datengeber muss auch mehrere neue Punkte beachten.
  • Zudem gibt es weitere Punkte und Möglichkeiten, die beachtet werden müssen, wie z.B. Notfälle und Interessensabwägungen.

Die Informationspflicht

  • Die Betroffenen müssen in punkto Datenverarbeitung besser informiert werden.
  • Die Sprache der Informationspflicht muss in „Alltagssprache“ und/oder Piktogrammen vorhanden sein.
  • Es besteht Informationspflicht, wenn die Daten von dritten erhoben wurden.
  • Über die Speicherdauer muss informiert werden.
  • Die Datenschutzerklärung muss aktuell sein.

Die Meldepflicht

… muss z.B. bei Datenverlust, Datenmanipulation, Datenpannen u. ä. umgehend erfolgen

Die wichtigsten Neuerungen ab 25.05.2018 sind kurz gesagt:

  1. Die Datenschutz-Folgeabschätzung,
  2. Privacy in Design,
  3. Privacy in Default, bei denen sich aber erst einmal nichts ändert,
  4. Die Datenübertragbarkeit.

Und zum Schluss wurden die Aufsichtsbehörden aufgezählt, wobei sich bisher nichts geändert hat.

Was nun? Etwas tun!

Deswegen bieten wir unverändert Schulungen für Mitarbeiter und die Geschäftsführungen an, denn sicher haben sich auch auf der Zusammenfassung Fragen ergeben. Interessant dazu ist auch folgender Artikel zum Schutz der Privatsphäre.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt unter 07222 40 59 59 0 oder info@visus-media.de auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Vorsicht vor Spam e-mails

Unsere Agentur schützt vor Spam e-mails!

Als Agentur für Kommunikation in Rastatt unterstützen wir Sie auch bei dem Schutz vor Spam-e-mails und deren Folgen. Ein Beispiel dieser schädlichen e-mails haben wir als screenshot angehängt.

Eine auf den ersten Blick echt wirkende e-mail führt angeblich zur Webseite von O². In Wirklichkeit kommt man auch ein Webseite, die nur so aussieht wie die von O², aber Schadsoftware enthält. Das sollten Sie nicht probieren!
An der e-mail Adresse vom Absender kann man feststellen, dass da etwas nicht stimmen kann!

Für die Sicherheit der e-mails steht Kunden von visus media in Rastatt ein neues Sicherheits-Programm zur Verfügung: VM Security.
VM Security blockt für Sie 99.98% aller SPAM-e-mails, bei einer Falsch-Positiv-Rate die geringer als 1:1.000.000 ist. Weiter schützt VM Security vor Viren, maleware, Phishing-Angriffen und Blacklisting. Über erweitertet Funktionen kann VM Security auch E-Mails archivieren.

Wollen Sie sich von der Funktionalität der E-Mail-Security-Lösung überzeugen? Dann bieten wir Ihnen einen kostenfreien 30-Tage-Test an.
Nutzen Sie die Vorteile wie z.B. die gesparte Arbeitszeit beim SPAM-Mail Löschen und mögliche Kosten, falls ein Virus eingedrungen ist.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt unter 07222 40 59 59 0 oder info@visus-media.de auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Neue Abmahn-Welle droht

Neue Abmahn-Welle wegen Änderungen im Impressum droht!

Wer nicht regelmäßig sein Impressum beim Fachanwalt für IT-Recht prüfen lässt, könnte ab 01. Februar 2017 Opfer der nächsten  Abmahnwelle werden.

Am 01.02.2017 tritt das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Damit gelten dann für unterschiedliche Unternehmen neuen Hinweispflichten, die unbedingt zu beachten sind.
Wer sich nicht um sein Impressum selbst kümmert, kann dann schnell Post bekommen. Es gibt Agenturen, die ihr Kunden auf Änderungen hinweisen, aber Rechtsberatung kann nur ein Jurist leisten und den sollten die Kunden dann aufsuchen. Bei der Neuerstellung von Webseiten achten wir immer darauf, dass das Impressum aktuell ist und empfehlen zur Prüfung zusätzlich noch einen Anwalt.

Gerne beraten wir Sie vorab und empfehlen dann den Fachanwalt für IT-Recht ganz in unserer Nähe.