Grünen MdL Thomas Hentschel in Rastatt

Wir gratulieren Thomas Hentschel!

Eine gute Entscheidung für Rastatt

Das neue Büro von dem Landtagsabgeordneten von den Grünen Thomas Hentschel hat in Rastatt sein Wahlkreisbüro eröffnet. Die BNN und das BT haben entsprechend berichtet und so die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Wir bedanken uns für die Einladung und wünschen weiterhin viel Erfolg!

Die neue Datenschutzverordnung

Die Datenschutzverordnung jetzt und in der Zukunft!

Verordnungen und Spekulationen bei der Datenschutzverordnung

… könnte man sagen, da es an Urteilen zum Thema Datenschutzverordnung mangelt. Und zu der neuen Datenschutzgrundverordnung, einem komplett neuen Datenschutzrecht, gibt es natürlich noch gar nichts.
Das Thema Datenschutzverordnung ist bei den Unternehmen noch nicht angekommen.

Visus Media hat vor ca. 10 Jahren Deutschlands jüngsten Datenschützer ausgebildet und berät seither verschiedene Unternehmen.

Allgemein gesagt gilt die DSGVO ab dem 25.05.2018 ohne Übergangszeit. Eine allgemeine DSGVO gilt Europaweit und jedes Land kann es in bestimmten Punkten entsprechend ändern. Wichtig dabei: ab in Kraft treten werden bei Missachtung sehr hohe Bußgelder verhängt, nämlich bis zu 20 Millionen €!

Ziel der neuen DSGVO ist die Schaffung einer Ordnung, der die Betroffenen in der digitalen Welt schützt.

Das klingt erst einmal einfach, ist aber trotzdem sehr kompliziert. Deswegen werden wir hier den umfangreichen Vortrag zur Datenschutzverordnung von Herrn Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht, kurz zusammenfassen.

Grundsätze der neuen DSGVO

Die neue DSGVO wird ähnlich lauten wie bisher und wer sich bisher daran gehalten hat wird nicht schlechter gestellt!

  1. Auf die Informationspflicht wird aber wesentlich mehr Wert gelegt, so soll z.B.:
  • in verständlicher und deutlicher Sprache formuliert werden.
  • Die Datenverarbeitung benötigt eine deutlichere Einwilligung und Erlaubnis als bisher.
  • Die Zweckbindung wird enger gefasst.
  • Die Löschungspflicht der Daten und die Vertraulichkeit ebenso.
  1. Sachliche Geltung – wird personenbezogen angewendet, also auf fast alle Daten!
  2. Räumliche Geltung – damit sollten unter anderem US-Firmen, wie Facebook, snapchat und UBER einbezogen werden. Aber die räumliche Geltung trifft sie alle. Wer einen Firmensitz in der EU hat ist genauso betroffen, wie die, die EU-Bürger tracken und die ihre Angebote an Bürger in der EU richten. Also ALLE.

Angedachte Änderungen der DSGVO

Angedacht deswegen, da es bis zum 25.05.2018 durch nationales Recht teilweise noch Änderungen geben kann.

  • Der betriebliche Datenschutzbeauftrage soll nun vom Kerngeschäft des Unternehmens abhängen, egal ob zwei oder zweihundert Mitarbeiter angestellt sind. So sieht es zumindest die EU vor. In Deutschland kann es aber beim status quo bleiben und von der Anzahl der Mitarbeiter abhängen.
  • Die Rolle des Datenschutzbeauftragten wird sich ändern bzw. erweitern.
  • Die Legitimation der Datenverarbeitung ändert sich auch, da die Einwilligung zur Datenverarbeitung freiwillig, voll informativ und eindeutig geschehen muss. Sobald eine Kopplung der Daten vorkommt, ist die Einwilligung nichtig.
  • Der Vertrag mit dem Datengeber muss auch mehrere neue Punkte beachten.
  • Zudem gibt es weitere Punkte und Möglichkeiten, die beachtet werden müssen, wie z.B. Notfälle und Interessensabwägungen.

Die Informationspflicht

  • Die Betroffenen müssen in punkto Datenverarbeitung besser informiert werden.
  • Die Sprache der Informationspflicht muss in „Alltagssprache“ und/oder Piktogrammen vorhanden sein.
  • Es besteht Informationspflicht, wenn die Daten von dritten erhoben wurden.
  • Über die Speicherdauer muss informiert werden.
  • Die Datenschutzerklärung muss aktuell sein.

Die Meldepflicht

… muss z.B. bei Datenverlust, Datenmanipulation, Datenpannen u. ä. umgehend erfolgen

Die wichtigsten Neuerungen ab 25.05.2018 sind kurz gesagt:

  1. Die Datenschutz-Folgeabschätzung,
  2. Privacy in Design,
  3. Privacy in Default, bei denen sich aber erst einmal nichts ändert,
  4. Die Datenübertragbarkeit.

Und zum Schluss wurden die Aufsichtsbehörden aufgezählt, wobei sich bisher nichts geändert hat.

Was nun? Etwas tun!

Deswegen bieten wir unverändert Schulungen für Mitarbeiter und die Geschäftsführungen an, denn sicher haben sich auch auf der Zusammenfassung Fragen ergeben. Interessant dazu ist auch folgender Artikel zum Schutz der Privatsphäre.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt unter 07222 40 59 59 0 oder info@visus-media.de auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Vorsicht vor Spam e-mails

Unsere Agentur schützt vor Spam e-mails!

Als Agentur für Kommunikation in Rastatt unterstützen wir Sie auch bei dem Schutz vor Spam-e-mails und deren Folgen. Ein Beispiel dieser schädlichen e-mails haben wir als screenshot angehängt.

Eine auf den ersten Blick echt wirkende e-mail führt angeblich zur Webseite von O². In Wirklichkeit kommt man auch ein Webseite, die nur so aussieht wie die von O², aber Schadsoftware enthält. Das sollten Sie nicht probieren!
An der e-mail Adresse vom Absender kann man feststellen, dass da etwas nicht stimmen kann!

Für die Sicherheit der e-mails steht Kunden von visus media in Rastatt ein neues Sicherheits-Programm zur Verfügung: VM Security.
VM Security blockt für Sie 99.98% aller SPAM-e-mails, bei einer Falsch-Positiv-Rate die geringer als 1:1.000.000 ist. Weiter schützt VM Security vor Viren, maleware, Phishing-Angriffen und Blacklisting. Über erweitertet Funktionen kann VM Security auch E-Mails archivieren.

Wollen Sie sich von der Funktionalität der E-Mail-Security-Lösung überzeugen? Dann bieten wir Ihnen einen kostenfreien 30-Tage-Test an.
Nutzen Sie die Vorteile wie z.B. die gesparte Arbeitszeit beim SPAM-Mail Löschen und mögliche Kosten, falls ein Virus eingedrungen ist.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt unter 07222 40 59 59 0 oder info@visus-media.de auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Neue Abmahn-Welle droht

Neue Abmahn-Welle wegen Änderungen im Impressum droht!

Wer nicht regelmäßig sein Impressum beim Fachanwalt für IT-Recht prüfen lässt, könnte ab 01. Februar 2017 Opfer der nächsten  Abmahnwelle werden.

Am 01.02.2017 tritt das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Damit gelten dann für unterschiedliche Unternehmen neuen Hinweispflichten, die unbedingt zu beachten sind.
Wer sich nicht um sein Impressum selbst kümmert, kann dann schnell Post bekommen. Es gibt Agenturen, die ihr Kunden auf Änderungen hinweisen, aber Rechtsberatung kann nur ein Jurist leisten und den sollten die Kunden dann aufsuchen. Bei der Neuerstellung von Webseiten achten wir immer darauf, dass das Impressum aktuell ist und empfehlen zur Prüfung zusätzlich noch einen Anwalt.

Gerne beraten wir Sie vorab und empfehlen dann den Fachanwalt für IT-Recht ganz in unserer Nähe.

 

 

Rechte von Urhebern und Künstlern gestärkt

Die Rechte von Urhebern und Künstlern werden gestärkt!

Im Dezember 2016 hat der Bundestag und der Bundesrat der Reform des Urhebervertragsrechts zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die Reform in Kraft gesetzt. Es soll die Rechte der Kreativen – und dazu zählen wir uns hier in Rastatt auch – und die der Künstler besser schützen. Somit wird aber auch die Arbeit der Agenturen erleichtert, denn es ist leichter, Konflikte und Anbahnungen zu vermeiden.

Täglich werden bei der Kommunikation Bilder und Texte eingesetzt und da sollte man schon Rechtssicherheit beim Einsatz des Materials haben.
Dazu wurden ein paar neue Paragrafen in der UrHG eingefügt bzw. reformiert und so haben Künstler und Gestalter mehr Rechtssicherheit, wenn es um den Umgang mit ihren Werken geht. Mitarbeiter in Agenturen können dann kaum noch in eine Abmahnfalle treten und wenn doch, sagen wir Ihnen gerne, wie man sich richtig verhält, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Besser ist es natürlich, sie beauftragen uns mit der Gestaltung, dann sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Gerne beraten wir Sie vorab und empfehlen dann den Fachanwalt für IT-Recht ganz in unserer Nähe.

 

 

Vorsicht vor Betrügern!

Neues Jahr – neues Glück – DAS wünschen wir Ihnen!

ABER das denken sich auch die Betrüger und versuchen uns alle wieder abzuzocken!

Wir stellen ein Bild vom „angeblichen“ Branchenbuch online – wenn Sie das bekommen, dann:

BITTE löschen – nicht ausdrucken und auf keinen Fall unterschreiben … sonst wird es teuer!

Das sind die nicht „gelben Seiten“, wie wir sie kennen!

Deswegen: Seien Sie auch im neuen Jahr wachsam!

 

Gutes neues Jahr!

Wir wünschen Ihnen ein gesundes neues Jahr!

Nach den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel gehts es wieder an die Arbeit. Dazu wünschen wir allen viel Erfolgt!

 

Vorsicht vor phishing-Betrug via e-mail

Vorsicht vor phishing-Betrug via e-mail

Auch wenn heute Nikolaus-Tag ist, sind nicht alle e-mails, die sie bekommen, gut gemeint! Manche eine e-mail enthält Überraschungen, die man nicht braucht!

Hier der Unterschied zwischen der Ansicht einer phishing-e-mail,also einer e-mail, mit der Betrüger an Ihr Konto kommen will, von einem Mac und einem Windows-Rechner.

Der Mac warnt vor der Gefahr, der andere nicht!

Agentur für EDV IT in Rastatt

Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, können Sie gerne unverbindlich Kontakt unter 07222 40 59 59 0 aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren!

 

Stolperfallen in der Stadt

Fußgänger-Fänger müssen genehmigt werden

Vor Weihnachten sollten die Geschäftsinhaber genau planen, wann sie Werbeaufsteller aus die Straße stellen!

Wer also zur Verkaufsförderung zu Weihnachten einen Werbeaufsteller, gerne als „Kundenfänger“ bezeichnet, sollte vorher sämtliche Genehmigungen bei der zuständigen Behörde einholen.
Sollte dann eine Promotion-Aktion mit Flyern für ein Gewinnspiel oder ähnliches dazu kommen, muss diese Sondernutzung extra genehmigt werden.
Das sollte man nicht vergessen, da sonst das Weihnachtsgeschäft nicht so erfolgreich wird wie gedacht.

Bei Fragen dazu oder zu der Gestaltung stehen wir gerne zur Verfügung. Ein Anruf genügt!

Engagement für soziale Projekte mit der Stadt Rastatt

Gute Geschäfte Rastatt

… oder Markt der Möglichkeiten – fand am 16.11. im historischen Rathaus ab 19:00 Uhr statt. visus media gehörte nicht nur dem Organisation-Team von Frau Zeich von der Stadt Rastatt an, sondern konnte auch mit zum Erfolg vor Ort beitragen.
Beitragen zum Erfolg, aber auch zur tollen Stimmung, konnte „Die Zauberin“ Marion Metternich. An unserem gemeinsamen Stand begeisterte sie die Besucher.

Ein paar Schnappschüsse bei ungünstigen Licht deuten die Zauberkunststücke an, die Marion Metternich mit ihren Zauberbällen und den scheinbar Magischen Karten den Besuchern zeigte. Hier der Link zu den Bilder auf unserer Facebook-Seite.